Bei NEUEINTRITT wird eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,- € je Neumitglied/Familie fällig. Die Beitragserhebung erfolgt anteilig je angefangenes Quartal.
Der Mitgliedsbeitrag kann mittels Lastschrifteinzug jährlich bzw. vierteljährlich oder durch Rechnungsstellung durch den Verein entrichtet werden. Bei Rechnungsstellung durch den Verein ist nur jährliche Zahlung möglich. Im Falle der Rechnungsstellung wird seit 01.01.2012 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,- € je Rechnung erhoben.
(Alle Beträge in Euro)
Hockey | Tennis | Hockey & Tennis | |
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Pfand für Tennisschloss | nicht möglich | 15,- € | 15,- € |
Schrankmiete | 50,- € | 50,- € | 50,-€ |
Pfand für Schrankschloss | 15,- € | 15,- € | 15,- € |
Rechnungsstellung durch den Verein (z.B. Jahresmitgliedsbeitrag) |
20,- € | 20,- € | 20,- € |
Bearbeitungsgebühr bei Neueintritt in den Verein (je Mitglied bzw. Familie) |
25,- € / Vorgang | 25,- € / Vorgang | 25,- € / Vorgang |
Gastgebühr Tennisplatznutzung für Erwachsene (siehe Tennisplatzordnung) |
nicht möglich | 10,- € / Spieler | 10,- € / Spieler |
Gastgebühr Tennisplatznutzung für Studenten, Azubis, Jugend (siehe Tennisplatzordnung) |
nicht möglich | 5,- € / Spieler | 5,- € / Spieler |